Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB´s


1. Vertragsgestaltung

Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer/Coach über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Als Vertrag gilt auch ein von Auftraggeber und Trainer/Coach unterschriebenes und damit akzeptiertes Angebot.

Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.



2. Leistungen des oder der Trainer/Coaches


Der oder die Trainer/Coaches erbringen ihre Dienstleistungen selbst und/ oder durch freie Mitarbeiter.

Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden im jeweiligen Vertrag/Leistungsangebot zwischen Auftraggeber und Trainer im einzelnen festgelegt.

Der oder die Trainer/Coaches erbringen u.a. auch Leistungen in Form von erfahrungs- und handlungsorientierten Übungen und Aktivitäten im Innen- und Außenbereich.

Der oder die Trainer/Coaches machen alle Teilnehmenden vor Beginn der Aktivitäten darauf aufmerksam, dass die Teilnahme an denselben freiwillig, im eigenen Ermessen, in eigener Verantwortlichkeit für sich selbst und andere sowie unter Beachtung der von den Trainern dargelegten Sicherheits- und Verhaltenshinweisen bzw. anhand miteinander getroffenen Vereinbarungen erfolgt. Eine Haftung abseits nachgewiesener grober Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.


3. Honorare , Kosten und Zahlungsmodalitäten

Das erste Kontaktgespräch erfolgt im Regelfall per Telefon, ZOOM oder Skype und ist unentgeltlich. Alle weitere Leistungen werden mit dem entsprechend individuell unterbreitetem Leistungsangebot geregelt. Es gelten die jeweils aktuellen Stunden-, Tages- und Beratungssätze, die entsprechend mitgeteilt werden. Erfolgt das Gespräch nicht telefonisch, fallen darüber hinaus unter Umständen Fahrt- und Reisekosten sowie Arbeits- und Beratungsstundensätze an, die vollumfänglich zu erstatten sind.

Arbeitsstundenhonorare werden pro angefangenen 15 Minuten berechnet. Tageshonorare bzw. Pauschalen werden je anfallendem Tag (ab 6 Arbeitsstunden inkl. Vor- und Nachbereitungs-, sowie Fahrt- und Reisezeit) für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Näheres regelt das jeweilige Leistungsangebot.

Für Seminare oder Veranstaltungen wird ein Tages- oder Pauschalhonorar, bzw. ein Pauschalbetrag pro Teilnehmendem vereinbart.

Zusätzlich und wie im jeweiligen Leistungsangebot dargelegt, wird eine Pauschale für die konzeptionellen Vor- und Nachbereitungsleistungen sowie dem Einsatz von Medien, Materialien, Ausrüstung und Verbrauchsmaterialien  pro Veranstaltung erhoben. Gleiches gilt für Kosten für technische Assistenten, weitere Mitarbeitende oder andere projektspezifische Positionen. Diese können auch in einem zusammengefassten Gesamtpreis dargestellt sein.

Fahrt-, Reise-, Verpflegungs- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die vereinbarten Honorare sowie Vorleistungs- Beratungs-, Dokumentations- und sonstige Kosten sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Nähere Zahlungsmodalitäten zu den einzelnen Positionen regelt das jeweils vorgelegte Leistungsangebot. Je nach Projekt und Format werden Vorabzahlungen durch den Auftraggebenden bzw. Klienten unmittelbar bei Beauftragung oder Zusage zu einem Beratungsgespräch fällig. Diese teilt ich Ihnen jeweils mit.  

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.


4. Sicherung der Leistungen

Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des oder der Trainer/Coaches an den von ihnen erstellten Werken und Übungen (Trainingsunterlagen, Übungsmaterialien usw.) an. Dies beinhaltet auch Photos, Videos, Tonaufnahmen, Analogien, Metaphern oder ähnliches. Eine Vervielfältigung und/ oder Verbreitung der vorgenannten Werke, Materialien und Übungen durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des oder der Trainer/Coaches. Andernfalls sind diese nicht gestattet.

Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken und Materialien Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

Der Auftraggeber informiert den oder die Trainer/Coaches vor und während der vereinbarten Trainings- oder Coachingmassnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

Sollen Teile des Trainings- Coachings- oder Veranstaltungskonzeptes und/ oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem oder den Trainern/Coaches die kostenpflichtige Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktisch/methodischen Erfordernissen zu erzielen.

Der oder die Trainer/Coaches verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm oder ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

Der oder die Trainer/Coaches treffen die Auswahl von Geräte- und Materialherstellern, Medienproduzenten, Seminarhotels, bzw. -anlagen, sowie sonstigen Dritten, die von den Trainer/Coaches zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der oder die Trainer/Coaches werden deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.

Der oder die Trainer/Coaches sind berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der oder die Trainer/Coaches sind berechtigt, das Seminar oder einzelne Aktivitäten abzubrechen, wenn sie eine potentielle Gefährdung der Teilnehmenden, oder sonstiger Beteiligter darstellen. Hierbei ist die Ursache der Gefährdung nicht von Belang (z.B. Witterung, Klima, Umgebung oder Teilnehmerverhalten). Der oder die Trainer/Coaches sind nicht verpflichtet, dadurch versäumte Aktivitäten oder Seminarinhalte an einem anderen Zeitpunkt nachzuholen.

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer/Coach wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer/Coach  nicht zu verantwortenden Umständen nicht eingehalten werden, sind der oder die Trainer/Coaches unter Ausschluss jeglicher Schadenseratzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer/Coach, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des für die betreffende Veranstaltung vereinbarten Betrages oder Honorars zuzüglich ggF. noch außerhalb dieses Kontextes entstandenen oder anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von bis zu 10 Monaten vor der Trainings-, oder Veranstaltungsdurchführung 25%, bis zu 6 Monaten 30%, bis zu 2 Monaten vorher 60%  und kürzeren Zeitabständen als 2 Monaten vorher 100% des vereinbarten Betrages oder Honorars zuzüglich ggF. noch außerhalb dieses Kontextes entstandenen oder anfallenden Kosten zu zahlen.

Im Kontext von Coachings und offenen Programmen fallen die 100% Ausfallkosten ab einem Zeitraum von 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin an, sofern kein Ausweichtermin gefunden werden kann (dann 20% Bearbeitungsgebühr) oder keine anders lautende Regelung getroffen worden ist.

Das von den Trainern/Coaches vorbereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.


5. Allgemeine Bedingungen

Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer/Coaches unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Firmensitz von Stefan Schulte ter Hardt / weiterführen.de / Ratingen, falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt.


6. Inhaber und Kontaktansprechpartner:


Stefan Schulte ter Hardt

weiterführen.de
Laupendahler Höhe 145219 Essen-Kettwig


Tel. +49 172 2569990
inspiriert@weiterfuehren.de